Allgemeine Geschäftsbedingungen

der REVITIM e.U.

1. REVITIM

ist die in den AGB gültige Unternehmensbezeichnung und Vertragspartei (siehe Impressum).

2. Veranstaltungen

sind alle angebotenen Seminare unabhängig davon, in welcher Form diese angeboten werden (z.B. Online-Live-Seminar, e-Learnings, Inhouse u.a.).

 

II. Allgemeine Bestimmungen

1. Vertragsparteien

a. Das Angebot von REVITIM richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des 14 BGB, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche- rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des Gesetzes können nicht Vertragspartner werden. Verbraucher sind verpflichtet, bei einer Anmeldung darauf hinzuweisen, dass sie Verbraucher sind. Fehlt ein entsprechender Hinweis und ist somit für REVITIM die Verbrauchereigenschaft nicht erkennbar, wird der Vertragspartner als Unternehmen behandelt. Verträge mit und Anmeldungen von Verbrauchern bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von REVITIM. Nur bei ausdrücklicher Zustimmung von REVITIM kann ein Vertragsschluss/Teilnahme eines Verbrauchers erfolgen.

b. Vertragspartner des REVITIM wird der Teilnehmer selbst soweit er selbstständiger Kaufmann, Gewerbetreibender oder Freiberufler ist und keine abweichenden Angaben bei seiner Anmeldung mach Ansonsten wird das Unternehmen, das der Teilnehmer bei seiner Anmeldung angibt, nach den Grundsätzen der Erfüllungsgehilfen- bzw. Anscheinsvollmacht Vertragspartner. Abweichungen hiervon hat der Teilnehmer bei seiner Anmeldung deutlich und zweifelsfrei mitzuteilen.

c. Der Teilnehmer ist REVITIM auskunfts- und beweispflichtig, für welches Unternehmen er gehandelt hat und welches Unternehmen Vertragspartner geworden ist, ansonsten haftet der Teilnehmer – insbesondere für die Zahlung der Veranstaltungsgebühren.

 

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen soweit im Anmeldeformular, dem Veranstaltungsprospekt oder auf der Webseite keine speziellen ergänzenden oder ersetzenden Regelungen enthalten sind.

3. Zustandekommen

Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen des REVITIM kommt erst zustande, nachdem REVITIM die Anmeldung gegenüber dem Vertragspartner in Textform – auch per E-Mail bestätigt hat.

4. Nebenabreden/Individualvereinbarungen

Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch REVITIM. Das gleiche gilt für diese Schriftformklausel. 

5. Fristberechnung

Bei der Berechnung der Fristen nach Werktagen wird der Tag der Absendung/ der Erklärung/ des Eingangs nicht mitgezählt. Die Frist endet mit Ablauf des letzten Tages der Frist bzw. mit Ablauf des Tages vor Beginn der Veranstaltung. Keine Werktage in diesem    Sinne    sind    Samstage, Sonntage    und    bundeseinheitliche Feiertage.

6. Kundenkonto

Für jeden Teilnehmer wird ggf. ein persönliches Kundenkonto eingerichtet. Hierauf wird der Teilnehmer im Zuge der Anmeldung zu einer Veranstaltung explizit hingewiesen. In diesem Kundenkonto können dem Teilnehmer Unterlagen, Zugangsdaten, Seminardokumentationen (auch zum Download), Rechnungen zur Verfügung gestellt werden. Hat der Teilnehmer sich nicht über sein Kundenportal angemeldet, erhält er mit der Anmeldebestätigung die Zugangsdaten. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig vor der Veranstaltung einzuloggen und die dort hinterlegten Informationen/Daten abzurufen.

 

III. Preise und Gebühren

Bei den angegebenen Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Bruttoangaben. REVITIM ist gemäß §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

IV. Stornierung/Umbuchung

1. Stornierung durch Teilnehmer

Eine unverbindliche Anmeldung kann jederzeit kostenfrei storniert werden. Bei Absagen 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung wird die volle Veranstaltungsgebühr berechnet. Wenn möglich bieten wird ein Ausweichtermin angeboten. Bei Nichterscheinen am ersten Veranstaltungstag wird die volle Veranstaltungsgebühr fällig.

2. Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren bei Veranstaltungsabsage

Storniert ein Teilnehmer und wird die Veranstaltung danach, gleich aus welchen Gründen, von REVITIM abgesagt, bleiben die Stornierungs-/Umbuchungsgebühren bestehen. Erfolgt eine Absage durch REVITIM, ist REVITIM berechtigt, zeitnah einen Ersatztermin anzubieten. Anderenfalls erfolgt eine Erstattung der Veranstaltungsgebühr.

3. Ausschluss der Stornierungsmöglichkeit

In den folgenden Fällen entfällt die Stornierungsmöglichkeit:

a. Zwischen dem Teilnehmer/Vertragspartner und REVITIM wurde ausdrücklich eine Festbuchung vereinbart.

b. Der Teilnehmer hat vor Beginn der Veranstaltung Unterlagen oder Inhalte selbst abgerufen, die über organisatorische Angaben hinausgehen. Dies gilt insbesondere für die inhaltlichen Seminarunterlagen.

c. Der Teilnehmer hat eine Veranstaltung gebucht, deren Beginn er selbst bestimmen kann und deren Zugangsdaten an ihn versandt wurden. Dies betrifft insbesondere E- Learnings, Videos-on-Demand und sonstige elektronisch abrufbare Inhalte.

 

V. Teilnehmerwechsel

1. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei gestellt werden, wenn

a. der Ersatzteilnehmer Mitarbeiter, Mitinhaber oder Partner des gleichen Unternehmens wie der Teilnehmer ist.

b. die Teilnahmegebühren in voller Höhe bezahlt sind.

c. der (ursprüngliche) Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer erklären, dass der Ersatzteilnehmer in alle Rechten und Pflichten des (ursprünglichen) Teilnehmers eintritt.

d. REVITIM die vollständigen Daten des Ersatzteilnehmers (Name, Position, Firma, Adresse, E-Mail, Telefon) mitgeteilt wurden und REVITIM dem Wechsel zugestimmt hat.

2. Alle notwendigen Unterlagen/Zugangsdaten u hat der Teilnehmer selbst an den Ersatzteilnehmer weiterzugeben.

3. Der Ersatzteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass personalisierte Unterlagen wie Zertifikate, Namensschilder, Teilnehmerlisten möglicherweise nicht auf ihn ausgestellt sind und auch nachträglich nicht ausgestellt werden können.

 

VI. Sonstige Pflichten des Vertragspartners/Teilnehmers

1. Ist der Teilnehmer persönlich nicht Vertragspartner, hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass der Teilnehmer die ihm obliegenden Pflichten einhält.

2. Mitteilungen, Maßnahmen und Pflichten, die nach dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Teilnehmer betreffen, muss sich der Vertragspartner zurechnen lassen.

3. Der vom Vertragspartner angemeldete Teilnehmer ist Erfüllungsgehilfe   des Vertragspartners und kann in dessen Vollmacht Erklärungen abgeben.

4. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass REVITIM über seine aktuellen Kommunikationsdaten informiert ist und er erreichbar Der Teilnehmer hat insbesondere durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ihn E-Mails von REVITIM erreichen und, erforderlichenfalls, seinen Spam-Ordner zu prüfen bzw. die Einstellungen anzupassen.

5. Der Teilnehmer/Vertragspartner kann sich auf ein Nichtzustandekommen des Vertrags mit der Begründung seine Anmeldung sei durch REVITIM nicht bestätigt worden nur berufen, wenn er nachweist, dass er bis spätestens 25 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei REVITIM angezeigt hat, dass er noch keine Teilnahmebestätigung erhalten ha Liegen weniger als 25 Werktage zwischen Anmeldung und Veranstaltungsbeginn hat er diese Anzeige binnen 5 Werktagen nach Absendung seiner Anmeldung vorzunehmen.

6. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen/Veranstaltungsinhalten

Vorträge, Veranstaltungsunterlagen, Aufzeichnungen usw. genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Soweit den Teilnehmern Unterlagen oder Inhalte zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt werden, beschränkt sich die Nutzung ausschließlich auf den Teilnehmer. Er kann die Dateien auf seinem Rechner und zusätzlich auf mobilen Geräten beliebig oft speichern, muss aber sicherstellen, dass nur er darauf Zugriff hat.

7. Zugangsdaten

Eine Weitergabe von Zugangsdaten zu Online-Angeboten ist nicht zulässig. Ausgenommen hiervon ist der Teilnehmerwechsel nach V.2.

Eine Weitergabe der Zugangsdaten zum Kundenkonto oder dessen Nutzung durch Dritte ist in jedem Fall unzulässig.

8. Die Teilnahme an Veranstaltungen, egal ob Online oder Präsenz oder die Durchführung eines e-Learnings, sind nur dem angemeldeten Teilnehmer höchstpersönlich gestattet. Es ist insbesondere nicht zulässig, weiteren Personen einen faktischen Zugang zu ermöglichen, etwa durch Anwesenheit außerhalb des Blickfelds der Kamera im gleichen Raum. Ebenso ist es unzulässig, eine Übertragung zu Dritten weiterzuleiten oder Aufzeichnungen vorzunehmen, es sei denn es besteht eine abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.

9. Hat der Teilnehmer storniert oder umgebucht und ist hierfür nicht die volle Gebühr berechnet worden, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Veranstaltungsunterlagen oder –materialien jeglicher Art (elektronisch wie in gedruckter Form). Hat der Teilnehmer vor seiner Stornierung bereits Unterlagen erhalten oder elektronisch abgerufen, hat er REVITIM hierüber zu informieren,  soweit  er  die  Unterlagen  nicht  selbst  vernichtet. REVITIM entscheidet dann, ob er die Unterlagen ganz oder teilweise nutzen/behalten kann. Jeglicher Download von Unterlagen nach Stornierung ist unzulässig, auch wenn der Teilnehmer im Besitz der Zugangsdaten ist b ihm diese zum Download zur Verfügung gestellt wurden.

 

VII. Änderung des Veranstaltungsverlaufs /-mediums

REVITIM behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge oder Vortragende einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.

 

VIII. Absagen von Veranstaltungen/Teilnahmen –Kündigung durch REVITIM

1. REVITIM ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen.

2. REVITIM erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Unabhängig von der Absage der gesamten Veranstaltung ist REVITIM berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die Teilnahme zu stornieren.

4. REVITIM ist berechtigt, den Vertrag mit dem Teilnehmer/Vertragspartner aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung der Veranstaltungsgebühr gegenüber REVITIM nich Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer/Vertragspartner den Regelungen der AGB zuwiderhandelt.

IX. Haftung von REVITIM

1. Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet das REVITIM für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.

2. Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Dies gilt auch, wenn aufgrund behördlicher Anordnungen eine programmgemäße Durchführung nicht (mehr) möglich ist.

3. REVITIM haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen, Seminarvorträge oder sonstiger Veröffentlichungen. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt REVITIM keine Haftung.

4. REVITIM gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Verfügbarkeit der Daten bz des Zugangs via Internet. Liegt eine Störung vor, gilt folgendes:

a. Liegt bei Online „Live“ durchgeführten Veranstaltungen die Störung im Verantwortungsbereich von REVITIM (Ausfall der Internetverbindung/Server von REVITIM oder von REVITIM ausgewählten Dienstleistern) wird die Seminargebühr erstattet, wenn mehr als 20 % der Veranstaltungszeit betroffen sind.

b. Liegt bei Online „Live“ durchgeführten Veranstaltungen die Störung im Verantwortungsbereichs des Teilnehmers haftet REVITIM hierfür nicht.

c. Liegt bei Online „Live“ durchgeführten Veranstaltungen eine beeinträchtigende Störung vor, die im Verantwortungsbereich von REVITIM oder von REVITIM ausgewählten Dienstleistern liegt (schlechte/eingeschränkte Ton-/Bildqualität), erstattet REVITIM zeitanteilig die Seminargebühr, wenn die Störung einen so erheblichen Einfluss hatte, dass der maßgebliche Inhalt nicht vermittelt werden konnte.

d. Soweit sich die Störung nicht auf eine „Live“-Übertragung bezieht, ist der Teilnehmer nur zur Minderung/Kündigung berechtigt, wenn die Störung im Verantwortungsbereich von REVITIM oder von REVITIM ausgewählten Dienstleistern liegt und durchgehend mehr als 7 Werktage andauern.

e. Weist REVITIM nach, dass die Übertragung/Zugang via Internet abruf-/ empfangbar war, wird widerlegbar vermutet, dass die Störung nicht im Verantwortungsbereich von REVITIM lag.

 

X. Film- und Fotorechte / Aufzeichnungen

1. Der Teilnehmer einer Veranstaltung willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

2. Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist zu Beginn der Veranstaltung den Mitarbeitern des Veranstalters oder – während der Veranstaltung – der Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person mitzuteilen.

3. Nimmt der Teilnehmer an einer Veranstaltung teil, die online übertragen wird und will er von seinen Rechten aus Nr. 2 Gebrauch machen, hat er dies selbst durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen (z.B.: eigenes Video abschalten, Mikrofon ausschalten, Alias-Namen eingeben, u). REVITIM kann mit dem Hinweis auf Persönlichkeitsrechte nicht untersagt werden, eine online durchgeführte Veranstaltung aufzuzeichnen und zu verbreiten, wenn dem Teilnehmer die technischen Möglichkeiten nach Satz 1 zur Verfügung standen.

 

XI. Formregelungen/Fristwahrung/Schriftformerfordernisse

1. Zur Fristwahrung müssen Stornierungen/Umbuchungen per E-mail an info@revitim.de erfolgen.

2. Stornierungen die auf anderem Wege erfolgen (z.B.: mündlich, telefonisch, SMS, Xing, LinkedIn, Zoom, u) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch REVITIM per E-Mail.

 

XII. Schlussbestimmungen

1. Soweit ein Vertrag mit einem Unternehmer ( 14 BGB) zustande kommt, ist

a. der Gerichtsstand Frankfurt am Main

b. das anzuwendende Recht ist deutsches Recht.

2. Die vorliegenden AGB/ Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.